Am 16.Mai 2023 fanden erneut Abschiebungen, die europaweit koordiniert waren, nach Nigeria statt. So wurden eine Person aus Luxemburg, 35 Personen aus Deutschland, 5 aus Österreich und zwei aus Schweden abgeschoben. Darunter fünf Kinder aus Deutschland.

Unter den Minderjährigen sind zwei Zwillinge aus Kempten, die kurz vor ihrem Schulabschluss standen.

Viktoria hatte bereits einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag an einer Schauspielschule in München. Dafür fehlt ihr nur noch der anstehende Schulabschluss, den sie in wenigen Wochen gehabt hätte. Den mündlichen Teil der Prüfung hat sie bereits absolviert, ihr fehlt nur noch die schriftliche Prüfung. Victoria hat sich immer bemüht, war sehr gut integriert und hat sich vorbildlich in die Gesellschaft eingebracht. Sie spricht die deutsche Sprache auf Muttersprachen-Niveau.

Ihr Bruder Viktor, der eine BVJ Klasse besuchte, hatte ebenfalls bereits Aussicht auf einen Ausbildungsplatz. Wie kann es sein, dass in einem Land, wie die Bundesrepublik Deutschland, in dem das Kindeswohl vermeintlich höchste Priorität hat und die UN-Kinderrechtskonvention seit 2010 für alle Kinder gilt, zwei Minderjährigen abgeschoben werden, obwohl sie kurz vor ihrem Abschluss standen und bereits eine sichere Zusage für einen Ausbildungsplatz hatten.

Für Victoria und Victor bleiben die letzten 17 Jahre ihres Lebens von den Behörden unberücksichtigt und ihre Bemühungen um eine Zukunft in Deutschland wurden durch die Abschiebung null und nichtig. Bedauerlicherweise werden Bildungschancen und -rechte in diesem Fall nicht angemessen gewürdigt.

Sowohl Viktoria als auch ihr Bruder hatten die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht für gut integrierte Jugendliche erfüllt und wurden dennoch einfach abgeschoben. Jugendlichen und Heranwachsenden soll eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG erteilt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Voraussetzungen lagen vor.

Es sind nun mehr als zwei Wochen vergangen, in denen die Kinder unter sehr prekären Umständen in einer Gesellschaft leben, die ihnen komplett fremd ist. Sie sind durch die Abschiebeereignisse, vor allem von der Festnahme mit Handschellen traumatisiert. Sie wurden mit 35 erwachsenen Menschen, wie Kriminelle behandelt und in ein Leben ohne Perspektive abgeschoben. Für die Kinder im Alter von 11, 14 und den beiden 17-jährigen ist dies unzumutbar. Mehrfach hat auch UNICEF darauf hingewiesen, das das Kindeswohl im Zentrum jeder Entscheidung stehen muss.

Das Wohl der Kinder sollte immer im Mittelpunkt stehen und ihre Bedürfnisse sollten voranging behandelt werden. Durch die Abschiebung in ein Land, in dem sie mit Schwierigkeiten und großen Herausforderungen konfrontiert sind wird ihnen die Möglichkeit genommen, ihre Bildungsziele zu verfolgen und ihre Potenziale voll auszuschöpfen.

Wir möchten betonen, dass Bildung ein universelles Recht ist, das jedem Kind zusteht, unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Migrationsstatus. Es ist erschreckend, dass diese Grundprinzipien in diesem Fall nicht angemessen berücksichtigt wurden.

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