Wir treffen Herr K, einen jungen Gambianer, vor dem Amtsgericht in Heilbronn. Herr K. wird illegale Einreise nach Deutschland vorgeworfen. Er erzählt, sein Anwalt kommt nicht zu seinem Prozess. Sein Problem: Er hat kein Geld um seinen Verteidiger zu bezahlen. Mit einem monatlichen Einkommen von etwa 300€ ist es Herrn K nicht möglich seine Anwaltskosten von 400€ zu bezahlen. Mit dem Problem ist er nicht alleine. Viele Geflüchtete sitzen in ihrem Prozess wegen sogenannter „illegaler“ Einreise ohne Anwalt vor Gericht und sind sich selbst überlassen – „Criminalisation made in Germany“.
Herrn K wird vorgeworfen im August 2019 illegal nach Deutschland eingereist zu sein. Er meldete sich gleich nach der Einreise guten Willens bei der Polizeibehörde, um sich zu registrieren und Asyl zu beantragen. Im Gericht saßen eine junge Staatsanwältin, die Protokollantin, eine junge Richterin, Herr K und eine Dolmetscherin und zum Glück ein paar Aktivist*innen unseres Netzwerks. Herr K beantwortete tapfer die Fragen der Richterin. Zu nächst bestätigte er die Angaben zu seiner Person. Dann erzählte er von seiner Flucht und seinem Aufenthalt in Italien. 2013 verließ er sein Land, Gambia, durchquerte mehrere Länder Afrikas bis Libyen. Weil in Libyen viele Geflüchtete erschossen oder gefoltert werden, floh er weiter nach Europa. Er kam im August 2015 nach Italien und stellte einen Asylantrag. In Italien lebte er 2 Jahre in einem Asylheim. Das Asylheim wurde geschlossen und Herr K war dann obdachlos. 2 Jahre lebte er in Italien auf der Straße. Er bekam zu der Zeit keinerlei Unterstützung vom italienischen Staat. Herr K hatte in Italien einen Unfall. Es gab für ihn keine medizinische Versorgung. Im Gerichtssaal zog er ein Röntgen Bild seines Bruchs im Handgelenk hervor. Dieses wurde in Deutschland nach seiner Einreise von einem Arzt gemacht. Die Dometscherin übersetzte. Als sie das Bild sah, fügte sie jedoch zu Richterin gewandt hinzu, sie könne da jetzt keine Fraktur erkennen. Die Dolmetscherin sah sich also selbst in der Rolle als Ärztin und meinte das Röntgenbild ungefragt beurteilen zu können. In Gerichtsprozessen, kommt es leider häufig zu einem unprofessionellen Einmischen dieser Art, sowie zu Übersetzungsfehlern und Unverständlichkeiten. Herr K zeigte außerdem noch diverse Verpackungen von Medikamenten, die er sich selbst in Italien finanzieren musste.
Obwohl er zeitweise Verständnis für seine Einreise nach Deutschland von den Anwesenden bekam, spielte es für die Richterin und die Staatsanwältin keine Rolle in ihrem Urteil. Der Grund: Es sind alles keine Belege dafür, dass er ohne Papiere nach Deutschland eingereist ist. Ein Polizist wurde als Zeuge geladen. Er saß gerade mal ca. 4 Minuten im Gerichtssaal und bestätigte die Registrierung von Herr K in der Polizeibehörde. Das heißt sich nach der Einreise als Asylsuchender bei Polizeibehörde zu melden, bringt selbst den Beweis zur „unerlaubten“ Einreise und bereitet den Weg zur Abschiebung vor. Die Tatsachen, dass Herr K sich guten Willens bei den Behörden meldete, als er nach Deutschland kam, dass er nie straffällig geworden war, dass es keine Perspektive für ihn in Italien gab, scheinen für den Tatvorwurf irrelevant oder werden sogar negativ bewertet. Ein Urteil wie seines, 60 Tagessätze a 10€, stellen für Geflüchtete, wie Herrn K, weit langfristigere Probleme als das Abbezahlen der „Straftat“ dar. Mit diesem Urteil ist in seiner Akte diese „Straftat“ der illegalen Einreise eingetragen. Bekanntlich führen Straftaten nach dem Gesetz zu negativen Asylentscheiden und die BRD kann erfolgreich abschieben. Nur mit guter anwaltlicher Unterstützung und eigen Engagement besteht eine Hoffnung für einen positiven Asylentscheid im weiteren Verlauf.
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[…] Gambianer, der in Heilbronn wegen sogenannter „illegaler“ Einreise alleine vor Gericht saß [ohne-enwalt-vor-Gericht]. Der Beweis für die Richterin in ihrem Urteil zu 60 Tagessätzen a 10€ wegen „illegaler“ […]