Am Mittwoch den 22. August 2018 um 13.30 Uhr wird der dritte Prozess vor dem
Amtsgericht Ellwangen gegen einen Geflüchteten stattfinden, der in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen untergebracht war. Er befindet sich
seit dem 3. Mai in Untersuchungshaft. Wieder geht es um angeblichen Widerstand und tätigen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Flyer Ellwangen
Der Hintergrund bildet ein fragwürdiger Polizeieinsatz zur Personalienfeststellung in
den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2018 mit mehr als 500 Polizeibeamten in der
LEA Ellwangen. Türen wurden eingeschlagen. 292 Personen kontrolliert. Menschen
überwältigt. Ein Durchsuchungsbeschluss lag nicht vor! Darf die Polizei eine Wohnung
ohne richterlichen Beschluss zur Personalienfeststellung betreten?
Auch ein Zimmer in einer Einrichtung gilt als Wohnung. Auch hier gilt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Die Polizeiaktion wurde laut Polizei Aalen „nicht zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen“ durchgeführt und es bestand auch keine „Gefahr im Verzug“. Was war die Rechtsgrundlage für den Einsatz?
Es deutet viel daraufhin, dass die Polizeiaktion eine politische Machtdemonstration
vom Ministerium des Innern, dem Regierungspräsidium Stuttgart, der Leitung der
LEA und der Polizei war. Damit wollte die Landesregierung eine rassistische und stigmatisierende Berichterstattung, vor allem gegen Geflüchtete aus dem afrikanischen
Kontinent, die gegen eine Dublin-Abschiebung am 30. April protestiert haben, bedienen
und zeigen „Der Rechtsstaat setzt sich durch“ (Innenminister Strobl).
Zwischen der Polizeirazzia am 3. Mai und der Protestaktion am 30. April 2018 gibt es
ausschließlich einen politischen Zusammenhang. Wegen dem Protest gegen die Abschiebung am 30. April wurde gegen niemanden ermittelt.“.
Die Gerichtsverfahren und die Strafbefehle gegen 25 Personen sind dem fragwürdigen
Polizeieinsatz am 3. Mai geschuldet. Vermummte, gepanzerte und behelmte Polizisten
(siehe Bilder Internet) schlugen um 5.20 Uhr die Türen ein und standen vor den
Betten der Bewohner. Jeder Protest und sei es nur „strampeln“, wird als Widerstand
oder tätiger Angriff gegen Polizeibeamte ausgelegt.
PROTEST GEGEN DUBLIN_ABSCHIEBUNGEN IST LEGITIM! UNTERSTÜTZT DEN PROTEST IN ELLWANGEN!
Der spontane politische Protest gegen die Dublin-Abschiebung eines Mannes aus Togo nach Italien am 30. April in Ellwangen war legitim.
Wer es wissen will, weiß es. Viele Länder in Ost- und Südost-Europa haben kein
funktionierendes Asylsystem, Schutzsuchende berichten aus Ungarn oder Bulgarien oft von willkürlicher Inhaftierung oder gar Misshandlungen, in Italien landen viele Flüchtlinge auf der Straße. Auch die aus Ellwangen abgeschobenen jungen Männer aus Togo und Alassa Mfouapon aus Kamerun sind gezwungen in Italien auf der Straße zu leben. Viel wird auch über die Gewalt von Polizeibeamten in Kroatien und Ungarn gegen Geflüchtete berichtet. Auch Übergriffe faschistischer und rechtsextremer Gruppen sind bekannt.
Die Proteste gegen Abschiebungen sind alltäglich. 878 Geflüchtete befinden sich aktuell im Kirchenasyl, die meisten sind sogenannte „Dublin-Fälle“. Selbst Gerichte stoppen immer wieder Abschiebungen. Mit der Dublin-Verordnung wird die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an EU-Randstaaten abgegeben.
Ergebnis: Geflüchtete werden an den Grenzen abgewehrt. Oder sie werden so schlecht behandelt, dass sie in andere EU-Staaten weiter fliehen müssen.
Die Folge: Geflüchtete irren durch Europa und werden wie Stückgut hin- und
hergeschoben. Dublin III bedeutet Kriminalisierung, Elend und Abschiebungen.
Jeder Protest dagegen ist legitim. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
hat Abschiebungen nach Griechenland und für Familien auch nach Italien verboten, da die Asylverfahren dort der EU-Grundrechtscharter widersprechen.
Es ist Zeit für mehr Protest gegen die Dublin-Verordnung!
Solidarisieren wir uns mit dem Ellwanger Protest und protestieren
zusammen für die Abschaffung des Dublin-System!
Sofortige Einstellung aller Verfahren gegen Geflüchtete der Ellwanger
Landeserstaufnahmeeinrichtung!
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[…] Kommt zum Prozess am Mi. den 22. August 2018 Am Mittwoch den 22. August 2018 um 13.30 Uhr wird der dritte Prozess vor dem Amtsgericht Ellwangen gegen einen Geflüchteten stattfinden, der in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen untergebracht war. Er befindet sich seit dem 3. Mai in Untersuchungshaft. Wieder geht es um angeblichen Widerstand und tätigen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Flyer Ellwangen Der Hintergrund bildet ein fragwürdiger Polizeieinsatz zur Personalienfeststellung in den frühen Morgenstunden des 3. Mai 2018 mit mehr als 500 Polizeibeamten in der LEA Ellwangen. Türen wurden eingeschlagen. 292 Personen kontrolliert. Menschen überwältigt. Ein Durchsuchungsbeschluss lag nicht vor! Darf die Polizei eine Wohnung ohne richterlichen Beschluss zur Personalienfeststellung betreten? Auch ein Zimmer in einer Einrichtung gilt als Wohnung. Auch hier gilt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Die Polizeiaktion wurde laut Polizei Aalen „nicht zur Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen“ durchgeführt und es bestand auch keine „Gefahr im Verzug“. Was war die Rechtsgrundlage für den Einsatz? https://refugees4refugees.wordpress.com/2018/08/17/fragwuerdiger-polizeieinsatz-in-ellwangen-polizei… […]