Deutschlands Besessenheit, abzuschieben, ignoriert den weltweiten Apell, sich selbst zu schützen und die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Während die Regierung weiterhin restriktivere Maßnahmen zur Kontrolle sozialer Aktivitäten und zur Begrenzung unnötiger Reisen einführt, sind Asylsuchende gleichzeitig gezwungen, an den vom 16. bis 20. März auf der Karlsruher Polizeistation stattfindenden Abschiebeanhörungen teilzunehmen und haben nicht das Recht, sich vor der anhaltenden Verbreitung des Virus zu schützen.

Bei den Abschiebeanhörungen, die vom Montag, den 16. bis Freitag, den 20. März 2020 auf der Bundespolizeistation in Karlsruhe stattfinden, werden Asylsuchende nach dem Zufallsprinzip von verschiedenen deutschen Standorten, aus ihren Betten, vom Arbeitsplatz und bei regulären Terminen in der Ausländerbehörde abgeholt. Eine große Anzahl von ihnen wird aus verschiedenen Abschiebegefängnissen zum Veranstaltungsort gebracht.

Zwei Asylsuchende, die gestern Morgen zur Anhörung in Karlsruhe gebracht wurden, werden seit ihrer Rückkehr nach Pforzheim isoliert festgehalten. Sie müssen sich einer medizinischen Untersuchung unterziehen, bevor sie mit anderen Bewohnern des Gefängnisses Kontakt haben dürfen.

Aufgrund des rechtlichen Rahmens für die Inhaftierung von Asylbewerbern in Haft mus die Abschiebung als Maßnahme zur Durchsetzung der Abschiebung innerhalb einer festgelegten Frist möglich sein. Da in naher Zukunft kein konkreter Abschiebungsplan möglich ist, müssten alle im Abschiebungszenten inhaftierte Asylsuchenden mit sofortiger Wirkung freigelassen werden.

Da Karlsruhe sich dem Rest der Welt anschließt, um die Ausbreitung des Virus durch die Einschränkung sozialer Zusammenkünfte einzudämmen, die so viele Menschen zusammenbringen könnten, um Schulen, Bars usw. einzubeziehen, fordern wir die breite Öffentlichkeit auf, die Aufhebung der Abschiebeanhörungen mit zu fordern. Die Abschiebeanhörungen mit der Delegation der nigerianischen Botschaft finden in Karlsruhe statt. Asylsuchende haben auch das Grundrecht, sich wie jedes andere Mitglied der Gesellschaft vor dem Coronavirus zu schützen.

Wir fordern daher:

Aufhebung der laufenden Abschiebeanhörungen auf der Polizeistation, Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe!

Sofortige Freilassung aller Asylsuchenden aus den verschiedenen Abschiebegefängnissen in Deutschland!

Abschiebungen stoppen!

2 Gedanke zu “Asylsuchende haben das Recht, sich selbst zu schützen und die Ausbreitung von Coronavirus einzudämmen!”

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