Ellwangen 2015 Mahnwache
Foto: Mahnwache gegen Residenzpflicht/Erzwingungshaft am Fuchseck 2015

Lassen wir es nicht zu, dass ein legitimer Protest von Geflüchteten in der Ellwangen Landeserstaufnahmeeinrichtung weiter kriminalisiert wird 

Geflüchtete klagen gegen ihre Strafbefehle

Prozess am Donnerstag den 14. März 2019 *9 und 14 Uhr* Amtsgericht|Schöner Graben 25 |73479 Ellwangen (Jagst)      

Mahnwache 11 – 18 Uhr und Kundgebung ab 15.30 Uhr, Am Fuchseck |Ellwangen 

           

Protest am 30.April 2018 und Polizeieinsatz am 3. Mai 2018

Am 30. April 2018 wollte die Polizei um 2:30 Uhr einen Geflüchteten aus der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen nach Italien abschieben. Von dem Lärm wachten viele Geflüchtete in der Einrichtung auf. Der Betroffene war in Handschellen und wollte nicht in das Polizeiauto einsteigen. Neugierig kamen immer mehr Menschen aus den Gebäuden. Anfänglich waren es etwa 30 bis 40 Personen, die mit der Polizei diskutierten und sich mit dem Betroffenen solidarisierten. Als immer mehr  Bewohner*innen dazu kamen, hat die Polizei die  Abschiebeaktion abgebrochen. Dieser recht spontane Protest richtete sich im Kern gegen das Dublin-Abkommen. Ein Abkommen, das erlaubt, Menschen wie Stückgut in Europa hin und her zu schieben und diese oft in Elend, Obdachlosigkeit und Rechtlosigkeit zurück lässt. Italien verstößt seit Jahren und systematisch gegen die Internationalen und Europäischen Menschenrechtskonventionen, indem es Geflüchtete zwingt auf der Straße zu leben, ihnen menschenwürdige Mindeststandards der Grundversorgung verweigert und sie in rechtlosen Ausbeutungsverhältnissen in seiner Landwirtschaft versklavt. Deutsche Gerichte haben Abschiebungen nach Italien deswegen schon vielfach untersagt (s. z.B. hier: „Rechtswidrige Abschiebungen – Italien ist unzumutbar“ http://www.taz.de/!5445496/).

Das Dublin-Abkommen ist insgesamt untauglich um dem international verankerten Grundrecht auf Asyl gerecht zu werden. 2018 wurden fast so viele Menschen abgeschoben, wie Deutschland selbst wieder zurücknehmen musste. Welch ein Irrsinn!

Als Antwort auf den Protest fand am 3. Mai 2018 eine politisch motivierte, kriminalisierende und brutale Polizeiaktion mit mehr als 500 Polizist*innen in der Landeserstaufnahmeeinrichtung statt. Es kam zu Zimmerbetretungen und -durchsuchungen, obwohl kein richterlicher Beschluss vorlag. Der ist jedoch zwingend erforderlich. Obwohl keine der Türen der LEA verschlossen werden konnte und durfte, wurden sämtliche Türen durch die Polizeibeamten martialisch eingetreten und somit zerstört. Als Grund der Polizeiaktion wurden ‚Personenfeststellungen“ angegeben. Grünes Licht für den Polizeieinsatz gab das Regierungspräsidium Stuttgart. Wie eine Recherche der Tageszeitung „taz“ vom 3.5.18 belegt, waren die polizeilichen Maßnahmen unangemessen, überzogen und von einer bewusst kriminalisierenden Berichterstattung seitens der Polizei begleitet worden: „Was geschah in Ellwangen“ http://www.taz.de/!5500584/

Fragwürdige Strafbefehle

Der Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018 selbst, war Auslöser für mehr als 25 Strafverfahren. Viele der Betroffenen erhielten Strafbefehle. Aus Angst und Unkenntnis wurden Strafbefehle akzeptiert und so jeweils hunderte von Euro aus dem ohnehin rechtswidrig geringen Grundsicherungsbetrag für Geflüchtete bezahlt. Sämtliche Strafbefehle wurden auf äußerst fragwürdiger Grundlage begründet. Einmal wurde als Grund für den Polizeieinsatz „die Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs in der LEA“ genannt, dann die „polizeiliche Personenkontrolle“ und dann wieder, dass „die aktuelle Zimmerbelegung festgestellt“ werden sollte. Alles Begrifflichkeiten, die es auch der Polizei nicht erlauben, ohne richterlichen Durchsuchungsbefehl, Zimmer von Geflüchteten zu betreten oder zu durchsuchen.

Strafverfahren vor dem Amtsgericht Ellwangen / Verhaftung nach 9 Monaten

Insgesamt kam es nach unseren Kenntnissen vor dem Amtsgericht Ellwangen zu vier Strafverfahren. Ein Geflüchteter, der bereits mehr als drei Monate in Untersuchungshaft  war, wurde von dem Vorwurf des tätlichen Angriffs gegen Polizeibeamte freigesprochen. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. Er bekam keine Haftentschädigung und bezahlt noch heute mehr als 1.000 € für die Kosten des Gerichts-Verfahrens V-Protokoll pdf. Ein anderes Verfahren mit gleichem Sachverhalt wurde eingestellt, nachdem der Geflüchtete selbst  gegen den Strafbefehl geklagt hatte (V-Protokoll pdf). Ein weiterer  Geflüchteter wurde zu 6 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Hier hat das Gericht ein Exempel statuiert. Der Betroffene habe bei einem Gerangel einem Polizisten zwei-, dreimal gegen einen Helm geschlagen, war hier die Begründung für die Haft V-Protokoll Pdf. Alle drei Personen sprechen neben ihrer Muttersprache nur französisch. Sie konnten den Polizeieinsatz, der in ihrem Zimmer um 5:30 Uhr morgens stattfand, nicht einordnen. Auch weil sie nichts verstanden, gerieten sie in Panik. Und so kam es bei drei grundsätzlich vergleichbaren Sachverhalten zu drei unterschiedlichen Urteilen.

Im Zusammenhang mit der Polizeirazzia am 3. Mai 2018, klagen zwei weitere Bewohner gegen die ihnen zugestellten Strafbefehle. Diese Prozesse werden nun am 14. März 2019 stattfinden. Vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart steht ebenfalls noch ein Verfahren aus. Ein Geflüchteter klagt gegen den Polizeieinsatz vom 3. Mai 2018. Doch nicht genug. Neun Monate später, am 30. Januar 2019, wurde ein Familienvater, der in der Einrichtung lebt, zur Polizeistation der Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, dort einen Tag festgehalten und dann dem Haftrichter vorgeführt. Das Amtsgericht Ellwangen erließ einen Haftbefehl wegen „Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung“. Zwei Wochen später, musste der Betroffene nach einer  Haftbeschwerde wieder freigelassen werden.

Landeserstaufnahmeeinrichtungen

Landeserstaufnahmeeinrichtungen sind politische Institutionen, Lager, in denen die Rechte und Privatsphäre von geflüchteten Menschen massiv eingeschränkt werden und willkürliche Einschüchterungen konzentriert wirken können. Geflüchtete werden zu streng kontrollierten und überwachten Personen, zu Strichcodes, zu Nummern. Der Tagesablauf ist reglementiert. Wer zu spät zur Essensausgabe kommt, bekommt kein Essen. Durch sogenannte gemeinnützige Arbeit werden für 80  Cent/Stunde Menschen zur ‚Arbeit‘, die der Aufrechterhaltung der Einrichtung dient, gezwungen. Wer sich weigert, wird sanktioniert. Einschränkungen der persönlichen Freiheit und des Selbstbestimmungsrecht finden tagtäglich statt. Menschen werden wie „Objekte“ verwaltet. Dazu braucht es Hausmeister, Security, eine Betreiberfirma, eine Verwaltung,

Sozialarbeiter*innen, eine Firma die das Essen bringt, die Polizei und weitere mehr. Alles in allem sind diese Lager ein perfides Konstrukt der Isolation und Überwachung unter einem pseudo-demokratischen Deckmantel. Und genau da, wo die persönliche Freiheit und die Selbstbestimmung angegriffen wird, etabliert sich ein Verwaltungsalltag, bei dem auch Grund- und Menschenrechte für Geflüchtete immer mehr außer Kraft gesetzt  werden. Und so ist es kein Zufall, dass sich in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen eine widerständige Eigendynamik entwickelt, auf die dann mit Polizeiaktionen, wie der am 3. Mai 2018 reagiert wird – sozusagen ‚zwangsläufig‘.

Ellwangen ist dafür das beste Beispiel.

Obwohl auch die Zimmer in denen Geflüchtete leben, nach Artikel 13 „Unverletzlichkeit der Wohnung“ geschützt sind, wurde am 3. Mai 2018 von mehr als 500 Polizeibeamten gegen dieses Grundrecht verstoßen. Die sich daraus entwickelnden Notwehrhandlungen und Rangeleien, bei denen 11 Bewohner verletzt wurden, wurden den Bewohnern als Widerstand gegen Polizeibeamte oder gar tätliche Angriffe ausgelegt. Auch, wenn Geflüchtete gezwungen werden in Massenlagern zu leben, sind die Grund- und Menschenrechte eben nicht außer Kraft gesetzt. Auch nicht durch sittenwidrige Hausordnungen oder Betreiberverträge. Neben dem Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit steht Geflüchteten auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht zu. Und dieses Recht wurde am 30. April 2018 um 2:30 Uhr spontan in Anspruch genommen.

Ellwangen ist mittlerweile zum Symbol geworden.

Wir dürfen nicht zulassen, dass durch staatliche Behörden, wie einer politisch indoktrinierten Staatsanwaltschaft oder durch Parteien mit ihren politischen Zielen, einer rassistischen Ellwangen-Hysterie durch eine weiterhin undifferenzierte und kriminalisierende Deutungshoheit in der Presseberichterstattung Raum gegeben wird und so die Rechte der Geflüchteten immer weiter zu ihrem Nachteil verschoben werden. Es gilt hier Grund- und Menschenrechte zu verteidigen – gerade für diejenigen, die ohnehin strukturell von ihnen ausgeschlossen werden sollen. Die Angriffe auf die ‚Unverletzlichkeit der Wohnung‘ müssen mit aller Deutlichkeit verurteilt werden. Sämtliche Verfahren, die im Zusammenhang mit dem Polizeieinsatz in Ellwangen stehen, müssen sofort eingestellt werden.

Ob in Ellwangen, Donauwörth, Donaueschingen oder anderen Masseneinrichtungen – Flüchtlingsaufnahmestellen dürfen keine menschenrechtsfreie Zonen sein, in denen die Menschenwürde der darin lebenden Personen nicht mehr respektiert werden muss.

Deshalb erteilen wir auch dem geplanten „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ von Seehofer eine entschlossene Absage.

Kommt am 14. März 2019 zur Mahnwache , zu den beiden Prozessen und zur Kundgebung. Flyer als PDF

3 Gedanke zu “Kritische Prozessbeobachtung | Mahnwache | Kundgebung am 14. März 2019 in Ellwangen. Polizeieinsatz in Ellwangen am 3 . Mai 2018 stellt Grund- und Menschenrechte in Frage !”

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