Verurteilung zu 6 Monaten auf Bewährung (3 Jahre), nach § 114 StGB. Der Haftbefehl wurde aufgehoben. In der Urteilsbegründung führte der Richter aus der Angeklagte habe sich über einen längeren Zeitraum, nämlich zwei Minuten, gewehrt und damit drei Polizisten „in Gefahr von Verletzungen“ gebracht. Protokoll P.O 22.08.18 pdf

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